{"schemaVersion":"2.1","id":"DE4WKWNXMW86","name":"capiton AG","active":true,"legal":{"legalForm":"AG","legalFormCode":"AG","statutorySeat":null,"foundingDate":"1999-12-02","capital":1000000,"vat":"DE210426263","lei":"391200INP2B1A3CXYB12","purpose":"Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) nach Maßgabe dieses § 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: geschlossene  inländische Spezial-AIF  gem.  §§  285  ff. KAGB, die Unternehmensbeteiligungen im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB erwerben, halten und verwalten (Private-Equity-Strategie); daneben können für die geschlossenen inländischen Spezial-AIF (i) den Beteiligungsunternehmen Gesellschafterdarlehen gewährt werden, (ii) Liquiditätsanlagen getätigt werden und (iii) Geschäfte zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken abgeschlossen werden. Liquiditätsanlagen können in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente erfolgen. Die Gesellschaft darf zudem für das Investmentvermögen Wertpapiere gemäß § 193 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KAGB in folgenden Fällen erwerben, halten und verwalten: (i) wenn der Erwerb der Wertpapiere mit dem Ziel erfolgt, die Börsennotierung des Unternehmens zu beenden (Delisting), und (ii) wenn die Unternehmensbeteiligung erst nach Erwerb an einer Börse notiert wird oder entsprechende Wertpapiere  als  Gegenleistung  für  die  Veräußerung  einer  Unternehmensbeteiligung gewährt werden und die Gesellschaft jeweils das Ziel verfolgt, die Wertpapiere unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen sowie rechtlicher und tatsächlicher Beschränkungen wieder zu veräußern. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung können daneben EU-Spezial AIF und ausländische Spezial-AIF sein, die mit den in Buchstabe b) genannten inländischen  Investmentvermögen  vergleichbar  sind. Publikums-AIF  werden nicht verwaltet.\nDie Gesellschaft kann Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren.","representation":"Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.","register":{"court":"Berlin (Charlottenburg)","type":"HRB","number":"76400"}},"address":{"street":"Bleibtreustraße 33","zip":"10707","city":"Berlin","federalState":"Berlin","geo":{"lat":52.500652,"lon":13.319453}},"contact":{"phone":"+49 30 3159450","email":"info@capiton.de","url":"https://www.capiton.de/","linkedin":null,"xing":null},"industries":[{"code":"K64.30","title":"Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen","type":"wz2008"}],"size":{"code":"MEDIUM","name":"Mittelständisches Unternehmen"},"updatedAt":"2025-06-13T04:35:08.224000Z"}