{"schemaVersion":"2.1","id":"DE5ZHU95Z972","name":"studio k ACT gGmbH","active":true,"legal":{"legalForm":"GmbH","legalFormCode":"GMBH","statutorySeat":null,"foundingDate":"2025-03-09","capital":25000,"vat":null,"lei":null,"purpose":"Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (§§ 51f AO). Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von kulturellen und baukonstruktiven Projekten im Rahmen der Architektur- und Baupraxis in Zusammenarbeit mit Personen aus Ländern des Globalen Südens. Zweck der Gesellschaft ist die: Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Die vorgenannten gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: Planung und Bau von Hochbau- und Infrastrukturmaßnahmen mit Projekt- und Baustandort in Ländern des Globalen Südens, wie z. B. die Errichtung von Bildungseinrichtungen, Unterkünften, Kunst- und Kulturinstitutionen oder Gesundheitseinrichtungen, ebenso von Standorten zur Produktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Marktstätten. Hierzu gehört die Planung eines gesamtheitlichen Entwurfskonzepts für Neu- und/oder Umbauten für die jeweilige Wirkstätte sowie die bauliche Umsetzung dessen in Zusammenarbeit mit im Projektland ansässigen Personen. Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen der Architektur- und Baupraxis durch Schulung und Ausbildung in Ländern des Globalen Südens, wie z. B. die Durchführung von Weiterbildungen oder Workshops im Rahmen der vorgenannten Planungs- und Baumaßnahmen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1), Kooperationen mit Bildungs- oder Kultureinrichtungen oder Vorträge im Zusammenhang der baukulturellen Praxis in internationaler Zusammenarbeit. Förderung des kulturellen Austauschs zwischen Europa und Ländern des Globalen Südens, wie z. B. kurz- oder langfristige Austauschprogramme in länderbezogen beide Richtungen im Rahmen der Architektur- und Baupraxis als unentgeltliche Volontärstätigkeit in Planungs- oder Bauphasen oder als Exkursion für die Erweiterung des gegenseitigen kulturellen Verständnisses, Erarbeitung und Unterstützung von Förderprogrammen mit Kunst- oder Kultureinrichtungen, die im Bereich der Architektur- und Baupraxis angegliedert sind (z. B. \"Kunst am Bau\" oder Verknüpfung von sich in Kunst und Architektur überschneidenden Themen in internationaler Zusammenarbeit). Nach Projektfertigstellung werden die errichteten oder umgebauten Gebäude (§ 2 Abs. 3 Nr. 1) zur institutionellen Leitung, Betreuung, Wartung, Nutzung und Instandhaltung an im Projektland ansässige staatliche oder private oder nichtstaatliche gemeinnützige Körperschaften oder Sozialunternehmen, die vergleichbare steuerbegünstigte Ziele verfolgen, übergeben. Die Gesellschaft ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin der Gebäude der o. g. Neu- und Umbauprojekte. Die Gesellschaft arbeitet zur Erfüllung der Satzungszwecke auf nationaler und internationaler Ebene mit staatlichen, privaten, nichtstaatlichen gemeinnützigen Körperschaften und Sozialunternehmen, die als Kooperationspartner* in bezeichnet werden, zusammen. Die Umsetzung dieses Zwecks erfolgt über die Gesellschaft selbst sowie durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 2 AO. Bei den zur Verwirklichung der Zwecke genannten Projekten (§ 2 Abs. 3) steht die Beschäftigung von im Projektland ansässigen Personen im Vordergrund. Die Vergabe von Tätigkeiten und Dienstleistungen an Auftragnehmer*innen durch die Gesellschaft und die Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen in der Gesellschaft zur Zweckerreichung sind ortsungebunden und somit ebenso zulässig. Alle im Projektland ansässigen und an Projekt und/oder am Bau beteiligten Personen werden von der*m Kooperationspartner* in beschäftigt. Eine direkte Beauftragung zwischen der Gesellschaft und im Projektland ansässigen Personen, die nicht der*m Kooperationspartner* in angehören, ist nicht vorgesehen.","representation":"Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. 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