{"schemaVersion":"2.1","id":"DEBWE96VYS05","name":"INTEG gGmbH","active":true,"legal":{"legalForm":"GmbH","legalFormCode":"GMBH","foundingDate":"1995-10-10","capital":26000,"vat":null,"lei":null,"purpose":"Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, Hilfen für alte, für körperlich und geistig behinderte und für psychisch kranke Menschen einzurichten und zu betreiben. Ferner verfolgt sie die Förderung der Bildung, der Rehabilitation und Reintegration arbeitsloser Menschen in den Beruf sowie die Förderung der Jugendpflege. Als lntegrationsprojekt verfolgt die Gesellschaft schließlich das Ziel, dass bei ihr der Anteil der schwer behinderten Menschen im Sinne des § 132 des IX. Sozialgesetzbuchs 40 % der Gesamtzahl der Beschäftigten beträgt. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Volks- und Berufsbildung und die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die lnitiierung und den Betrieb sozialer Einrichtungen und Dienste wie von Werkstätten, Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Integrationsprojekten, Arbeitsvermittlungs- und -verleihangeboten für die in Satz 1 und 2 genannten Personengruppen. Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst ferner den Betrieb von Wohnfolgeeinrichtungen wie Behindertenhilfeangebote, Kindergärten oder Pflegemaßnahmen für Ältere und betreuungsbedürftige Menschen. Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst auch die Durchführung von Baumaßnahmen und Dienstleistungsangeboten in eigenem und fremdem Namen und auf eigene und fremde Rechnung sowie die Entwicklung und Unterstützung neuer Wohnformen, Arbeitsangeboten und Bauweisen unter Berücksichtigung von Selbsthilfe und Selbstverwaltung sowie weiterhin die Bewirtschaftung von Häusern und Grundstücken im Besitz der Gesellschaft. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (§§ 51ff. AO). Die Körperschaft ist selbstlos tätig (§ 55 Abs. 1 AO), sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.","representation":"Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam.","register":{"court":"Ulm","type":"HRB","number":"731247"}},"address":{"street":"Jahnstraße 14","zip":"73431","city":"Aalen","federalState":"Baden-Württemberg","geo":{"lat":48.839979,"lon":10.108097}},"contact":{"phone":null,"email":null,"url":null,"linkedin":null,"xing":null},"industries":[{"code":"Q88.10","title":"Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter","type":"wz2008"}],"size":{"code":"SMALL","name":"Kleinunternehmen"},"updatedAt":"2025-06-15T18:19:53.827000Z"}