{"schemaVersion":"2.1","id":"DEU52KWA8432","name":"Herz10 gGmbH","active":true,"legal":{"legalForm":"GmbH","legalFormCode":"GMBH","statutorySeat":null,"foundingDate":"2019-04-01","capital":25500,"vat":null,"lei":null,"purpose":"(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung); b) und die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung). (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke selbst insbesondere durch die folgenden Maßnahmen: a)  die Information der Öffentlichkeit über die Risiken, an einem plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu versterben, die Aufklärung der Bevölkerung über geeignete Verfahren zur Prävention des plötzlichen Herztodes sowie die Information der Bevölkerung  über  Akutmaßnahmen  (Laienreanimation)  im  Falle  eines  akuten  Herzkreislaufstillstandes, und zwar durch die Förderung, Durchführung und Beauftragung von Kampagnen zur Information und Aufklärung der Öffentlichkeit und der Bevölkerung in Bereichen Herz-Kreislaufstillstand, Prävention gegen plötzlichen Herztod  und  Akutmaßnahmen  (Laienreanimation)  im  Falle  eines  akuten  Herzkreislaufstillstandes und in damit verbundenen Themen; b)  die Förderung, Durchführung und Beauftragung von Forschung in den Bereichen Herz-Kreislaufstillstand, Prävention gegen plötzlichen Herztod und Akutmaßnahmen (Laienreanimation) im Falle eines akuten Herz-Kreislaufstillstandes und damit verbundenen Themen, und die zeitnahe Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. (4) Im Übrigen verwirklicht die Gesellschaft die in Abs. 2 genannten Zwecke durch Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer gemeinnütziger Körperschaften (Fördergesellschaft), die ebenfalls die in Abs. 2 genannten Zwecke verfolgen, und zwar insbesondere durch die in Abs. 3 genannten Maßnahmen. Insoweit ist die Gesellschaft eine Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Abgabenordnung.","representation":"Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.","register":{"court":"Berlin (Charlottenburg)","type":"HRB","number":"206756"}},"address":{"street":"Lindenallee 41","zip":"14050","city":"Berlin","federalState":"Berlin","geo":{"lat":52.514516,"lon":13.273946}},"contact":{"phone":null,"email":null,"url":null,"linkedin":null,"xing":null},"industries":[{"code":"Q86.90","title":"Gesundheitswesen a. n. g.","type":"wz2008"},{"code":"M72.11","title":"Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie","type":"wz2008"},{"code":"O84.12","title":"Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen","type":"wz2008"}],"size":{"code":"MICRO","name":"Kleinstunternehmen"},"updatedAt":"2025-08-24T16:02:46.928000Z"}