{"schemaVersion":"2.1","id":"DEVG3D851588","name":"Lubinus-Stiftung","active":true,"legal":{"legalForm":"Sonstige Rechtsform","legalFormCode":"OTHER","foundingDate":"2010-08-26","capital":null,"vat":null,"lei":null,"purpose":"1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.\n\n2. Zweck der Körperschaft sind Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens,  Förderung der Wohlfahrtspflege,  Förderung der Berufsausbildung sowie Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Ebenso ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Sport durch eine andere steuerbegünstige Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts Zweck der Stiftung.\n\n3. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Versorgung der Bevölkerung durch die Teilnahme an der medizinischen Versorgung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, z. B. durch das Betreiben von Krankenhäusern im Sinne des § 67 AO sowie den Betrieb von medizinischen Begleit- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbaren, dem Stiftungszweck dienenden steuerbegünstigten Einrichtungen und Diensten. Des Weiteren werden die Satzungszwecke durch medizinische Forschung sowie die Errichtung und Unterhaltung der dafür erforderlichen Anlagen realisiert. Die Stiftung dient darüber hinaus der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Berufen des Gesundheitswesens und errichtet und unterhält die dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen. Ebenso werden die Satzungszwecke durch das Betreiben von Wohn-, Pflege- und Erholungsheimen verwirklicht werden.\n\n4. Die Stiftung ist zu allen Geschäften und Maßnahmen im Sinne des § 68 Nr. 1 AG berechtigt, die zur Erreichung der Stiftungszwecke notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Hilfspersonen i.S. von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.\n\n5. Die Stiftung kann sich im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die nut den Zwecken der Stiftung im Zusammenhang stehen.\n\n6. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht.","representation":"Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Vorstandsmitgliedern. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied im Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.","register":{"court":"Kiel","type":"HRA","number":"7132 KI"}},"address":{"street":null,"zip":null,"city":null,"federalState":null,"geo":null},"contact":{"phone":null,"email":null,"url":null,"linkedin":null,"xing":null},"industries":[{"code":"Q86.10","title":"Krankenhäuser","type":"wz2008"}],"size":{"code":"MICRO","name":"Kleinstunternehmen"},"updatedAt":"2024-04-16T13:08:07.893000Z"}