FIRMENPROFIL

B² Stiftung gemeinnützige GmbH

GmbHDitzingenTagesbetreuung von Kindern

GEGRÜNDET

2026

Aktiv

HANDELSREGISTER

HRB 805866

Stuttgart

BRANCHE

Tagesbetreuung von Kindern

GRÖSSENKLASSE

Kleinstunternehmen

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Die wichtigsten Antworten

  • Was macht die Firma?

    (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich unmittelbar und mittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Sports (§ 52 Absatz 2 Nr. 21 AO) durch ideelle, finanzielle, logistische, personelle und materielle Unterstützung. (3) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere im ln- und Ausland durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO (2. B. freiwilligen Spenden, Erlöse aus Veranstaltungen). Die so beschafften Mittel werden an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts weitergeleitet, welche diese ausschließlich und unmittelbar für die Verwirklichung ihres eigenen steuerbegünstigten Zwecks verwenden. (4) Soweit unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften des privaten Rechts gefördert werden, so müssen diese selbst als steuerbegünstigt anerkannt sein (§ 58 Nr. 1 AO). (5) Die Zweckverwirklichung im Ausland erfolgt unter Berücksichtigung des sog. „strukturellen lnlandsbezugs" nach § 51 Abs. 2 AO. Soweit ausländische Körperschaften unterstützt werden, die selbst nicht beschränkt steuerpflichtig sind, muss die spätere Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke ausreichend nachgewiesen werden (AEAO zu § 57 AO TZ 2). (6) Die Gesellschaft ist insoweit eine Fördergesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden Mittelzuwendungen nach § 58 Nr. 1 AO bleiben davon unberührt. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (10) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft steht niemandem zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet. (11) Das der Gesellschaft als Vermögensstock zugewendete Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert in seinem Bestand erhalten werden. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke an anderen Unternehmen beteiligen.

  • Wer führt sie?

    Martin-Dirk Bihlmaier · Geschäftsführung

  • Wie groß ist sie?

    Kleinstunternehmen

  • Wie stabil ist sie?

    Stabilitätsbewertung im Plus-Profil

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BRANCHE & GEGENSTAND

Geschäftstätigkeit

Branche (WZ2008)

Tagesbetreuung von Kindern

WZ Q88.91

Größenklasse

Kleinstunternehmen

Branche (WZ2008) (3)

  • Q88.91Tagesbetreuung von Kindern
  • P85.59Sonstiger Unterricht a. n. g.
  • S94.99Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.

Unternehmensgegenstand

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich unmittelbar und mittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO) und die Förderung des Sports (§ 52 Absatz 2 Nr. 21 AO) durch ideelle, finanzielle, logistische, personelle und materielle Unterstützung. (3) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere im ln- und Ausland durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO (2. B. freiwilligen Spenden, Erlöse aus Veranstaltungen). Die so beschafften Mittel werden an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts weitergeleitet, welche diese ausschließlich und unmittelbar für die Verwirklichung ihres eigenen steuerbegünstigten Zwecks verwenden. (4) Soweit unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften des privaten Rechts gefördert werden, so müssen diese selbst als steuerbegünstigt anerkannt sein (§ 58 Nr. 1 AO). (5) Die Zweckverwirklichung im Ausland erfolgt unter Berücksichtigung des sog. „strukturellen lnlandsbezugs" nach § 51 Abs. 2 AO. Soweit ausländische Körperschaften unterstützt werden, die selbst nicht beschränkt steuerpflichtig sind, muss die spätere Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke ausreichend nachgewiesen werden (AEAO zu § 57 AO TZ 2). (6) Die Gesellschaft ist insoweit eine Fördergesellschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO (7) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke. (8) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden Mittelzuwendungen nach § 58 Nr. 1 AO bleiben davon unberührt. (9) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (10) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft steht niemandem zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet. (11) Das der Gesellschaft als Vermögensstock zugewendete Vermögen soll grundsätzlich ungeschmälert in seinem Bestand erhalten werden. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke an anderen Unternehmen beteiligen.

STAMMDATEN

Adresse & Kontakt

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HANDELSREGISTER

Rechtliche Eckdaten

Registereintrag
HRB 805866 (Stuttgart)
Rechtsform
GmbH
Gegründet
12.04.2026
Stammkapital
25.000 €
USt-ID
LEI
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
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  • Finanzlage2
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  • Rechtsstatus4
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MANAGEMENT

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Geschäftsführung

  • Martin-Dirk Bihlmaier

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Zuletzt aktualisiert: 11.6.2026