FIRMENPROFIL
IKT-Ost AöR
Sonstige RechtsformNeubrandenburgAuswärtige Angelegenheiten
IM REGISTER SEIT
2018
8+ Jahre im Register
HANDELSREGISTER
HRA 2819
Neubrandenburg
BRANCHE
Auswärtige Angelegenheiten
GRÖSSENKLASSE
Kleinstunternehmen
Die wichtigsten Antworten
Was macht die Firma?
Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT-Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV MV an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung. Art. und Ausgestaltung der Finanzierung regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens.
Wer führt sie?
Jan Goldacker, Wolfgang Rolf Dieter Grotkopp
Wie groß ist sie?
Kleinstunternehmen
Wie stabil ist sie?
Stabilitätsbewertung im Vollprofil
Geschäftstätigkeit
Branche (WZ2008)
Auswärtige Angelegenheiten
WZ O84.21
Größenklasse
Kleinstunternehmen
Branche (WZ2008) (3)
- O84.21Auswärtige Angelegenheiten
- J62.01Programmierungstätigkeiten
- J62.02Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Unternehmensgegenstand
Aufgabe des gemeinsamen Kommunalunternehmens ist die Erbringung von kommunalen Dienstleistungen für die Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens und die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Verwaltungsdienstleistungen. Dabei übernimmt es auch hoheitliche Aufgaben der Träger. Hierzu zählen der Betrieb der Kern-IT sowie damit verbundene Aufgaben: - Systembetrieb/Infrastruktur (Betrieb redundanter kommunaler Rechenzentren, Basissysteme, Arbeitsplatzsysteme, Netzwerk, Sicherheitssysteme, Backup, Storage usw.); - zentrale Beschaffung von Hard- und Software entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben; - Koordinierung und zentrale Beschaffung von externen IT-Dienstleistungen entsprechend vergabetechnischer Vorgaben; - Anwenderbetreuung durch einen zentralen Benutzerservice (Helpdesk); - Anwendungsbetrieb für Fachverfahren; - Schul-IT (Bereitstellung und Support nach Vorgaben des jeweiligen Schulträgers); - Datenschutz und IT-Sicherheit (im Rahmen der übertragenen Aufgaben); - Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen und weiteren eGovernment-Herausforderungen (Projektmanagement/Prozessmanagement, Strategieberatung);- Aus-und Weiterbildung, Training, Schulungen sowie Aufgaben gemäß der Aufzählung, soweit sie bisher von den Trägern für Dritte wahrgenommen werden. Das gemeinsame Kommunalunternehmen ist auch berechtigt, im Rahmen der von ihm betreuten Anwendungen Abrechnungsleistungen durchzuführen. Die Übertragung der Aufgaben wird im öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens geregelt. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann die ihm übertragenen Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage eine expliziten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wahrnehmen. Das gemeinsame Kommunalunternehmen kann sich unter Beachtung seines öffentlichen Zwecks und nach Maßgabe des § 70 Abs. 3KV MV an anderen Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus ist es zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Zweck des gemeinsamen Kommunalunternehmens unmittelbar gefördert wird. Es kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Finanzierung des gemeinsamen Kommunalunternehmens erfolgt in Form eine Umlagefinanzierung. Art. und Ausgestaltung der Finanzierung regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens.
Rechtliche Eckdaten
- Registereintrag
- HRA 2819 (Neubrandenburg)
- Rechtsform
- Sonstige Rechtsform
- Im Register seit
- 29.10.2018
- Kapital
- —
- USt-ID
- —
- LEI
- —
- Vertretungsregelung
- Im Vollprofil verfügbar
Jahresabschlüsse
Keine öffentlichen Jahresabschlüsse hinterlegt.
Signale
Vier Dimensionen aus harten Signalen — Alter, Bilanzen, Registerereignisse, Compliance. Die Bewertungen selbst stehen im Vollprofil.
- Kontinuität1Im Vollprofil verfügbar
- Finanzlage2Im Vollprofil verfügbar
- Geschäftsführung3Im Vollprofil verfügbar
- Rechtsstatus4Im Vollprofil verfügbar
Geschäftsführung & Vertretung
Vorstand
Jan Goldacker
Vorstand
Wolfgang Rolf Dieter Grotkopp
Vorstand
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KI-gestützte Recherche nach öffentlich verfügbaren Kontakten: Name, Rolle, Telefon, E-Mail, LinkedIn.
Nach Anmeldung verfügbar
Aktuelle Nachrichten
KI-gestützte Recherche nach Presse, Social Media und Stellenausschreibungen der letzten sechs Monate.
Nach Anmeldung verfügbar
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