FIRMENPROFIL
IssGut! gGmbH
GmbHStuttgartSonstiges Sozialwesen a. n. g.
GEGRÜNDET
2019
7+ Jahre aktiv
HANDELSREGISTER
HRB 768376
Stuttgart
BRANCHE
Sonstiges Sozialwesen a. n. g.
GRÖSSENKLASSE
Kleinstunternehmen
Die wichtigsten Antworten
Was macht die Firma?
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) Betrieb und Führung von Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten einschließlich Hausaufgabenbetreuung; b) Förderung, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen zur Verpflegung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten), insbesondere durch -Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Projekten im Rahmen der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Ganztagesbetreuung an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen jeder Art, insbesondere auch durch Einbindung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern in die Organisation der Schulverpflegung (z.B. Partizipation der Kinder und Jugendlichen bei Herstellung und Verwendung von Lebensmitteln, Vermittlung von Ernährungswissen, Verschaffung von Einblicken in wirtschaftliche Belange des Mensabetriebs, Förderung nachhaltiger Ernährung und nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln in Gemeinschaftsküchen in Form von Arbeitsgemeinschaften, Seminaren und Workshops); -fachliche Unterstützung und Begleitung von Schulträgern und Schulfördervereinen bei der Erstellung ernährungswissenschaftlicher Konzepte für die Schulverpflegung und bei der Erlangung von Zertifizierungen nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.; c) Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Schul- und Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere durch Vorträge, Workshops und Seminare für Eltern, Lehrer, Erzieher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fördervereinen (z.B. Vermittlung von Wissen über Ernährung, Organisation von Gemeinschaftsküchen, nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln, gesunden Lebensweisen, Nährstoffoptimierung sowie Vermittlung von Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationskompetenz in diesen Bereichen); d) Hilfe und Anleitung bei der sozialpädagogischen Einbindung der Gemeinschaftsverpflegung in das bestehende pädagogische Konzept einer Schule oder einer Kinderbetreuungseinrichtung sowie bei schulübergreifenden Kooperationen; e) Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Gesundheitsschutz bei der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsküchen, insbesondere durch entsprechende Information, Unterrichtung und fachliche Unterstützung der Betreiber von Küchen und Mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten (z.B. in Bezug auf Hygiene, Hygienedeklaration und Infektionsschutz); f) die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten. (3) Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran beteiligen oder ihre Vertretung und Geschäftsführung übernehmen.
Wer führt sie?
Rupert Kellermann, Cornelia Plarre
Wie groß ist sie?
Kleinstunternehmen
Wie stabil ist sie?
Stabilitätsbewertung im Plus-Profil
Geschäftstätigkeit
Branche (WZ2008)
Sonstiges Sozialwesen a. n. g.
WZ Q88.99
Größenklasse
Kleinstunternehmen
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) Betrieb und Führung von Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten einschließlich Hausaufgabenbetreuung; b) Förderung, Unterstützung und Beratung von Einrichtungen zur Verpflegung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Gemeinschaftsküchen und -mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten), insbesondere durch -Entwicklung, Durchführung und Unterstützung von pädagogischen und sozialen Maßnahmen und Projekten im Rahmen der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Ganztagesbetreuung an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen jeder Art, insbesondere auch durch Einbindung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern in die Organisation der Schulverpflegung (z.B. Partizipation der Kinder und Jugendlichen bei Herstellung und Verwendung von Lebensmitteln, Vermittlung von Ernährungswissen, Verschaffung von Einblicken in wirtschaftliche Belange des Mensabetriebs, Förderung nachhaltiger Ernährung und nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln in Gemeinschaftsküchen in Form von Arbeitsgemeinschaften, Seminaren und Workshops); -fachliche Unterstützung und Begleitung von Schulträgern und Schulfördervereinen bei der Erstellung ernährungswissenschaftlicher Konzepte für die Schulverpflegung und bei der Erlangung von Zertifizierungen nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.; c) Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Schul- und Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere durch Vorträge, Workshops und Seminare für Eltern, Lehrer, Erzieher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fördervereinen (z.B. Vermittlung von Wissen über Ernährung, Organisation von Gemeinschaftsküchen, nachhaltigem Umgang mit Lebensmitteln, gesunden Lebensweisen, Nährstoffoptimierung sowie Vermittlung von Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationskompetenz in diesen Bereichen); d) Hilfe und Anleitung bei der sozialpädagogischen Einbindung der Gemeinschaftsverpflegung in das bestehende pädagogische Konzept einer Schule oder einer Kinderbetreuungseinrichtung sowie bei schulübergreifenden Kooperationen; e) Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Gesundheitsschutz bei der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsküchen, insbesondere durch entsprechende Information, Unterrichtung und fachliche Unterstützung der Betreiber von Küchen und Mensen in Schulen, Schülerhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten (z.B. in Bezug auf Hygiene, Hygienedeklaration und Infektionsschutz); f) die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten. (3) Die genannten Aufgaben müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. Die Gesellschaft kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet (§ 58 Nr. 2 AO). (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran beteiligen oder ihre Vertretung und Geschäftsführung übernehmen.
Rechtliche Eckdaten
- Registereintrag
- HRB 768376 (Stuttgart)
- Rechtsform
- GmbH
- Gegründet
- 30.01.2019
- Stammkapital
- 25.000 €
- USt-ID
- —
- LEI
- —
- Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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- Finanzlage2Im Plus-Profil verfügbar
- Geschäftsführung3Im Plus-Profil verfügbar
- Rechtsstatus4Im Plus-Profil verfügbar
Geschäftsführung & Vertretung
Geschäftsführung
Rupert Kellermann
Geschäftsführung
Cornelia Plarre
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