FIRMENPROFIL
Plastaway gGmbH
GmbHBerlinKirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
GEGRÜNDET
2019
7+ Jahre aktiv
HANDELSREGISTER
HRB 206348
Berlin (Charlottenburg)
BRANCHE
Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
GRÖSSENKLASSE
Kleinstunternehmen
Die wichtigsten Antworten
Was macht die Firma?
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zu fördernder gemeinnütziger Zweck ist: a) Förderung des Umweltschutzes und Naturschutzes (§52 Abs. 2 Nr. 8 AO): Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Aufklärung über die Verschmutzung der Ozeane durch Plastikabfälle sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. - Sammeln von Informationen über Verschmutzungsgebiete; Anlegen von Datenbanken. - Orte, die von der starken Plastikverschmutzung betroffen sind, werden von Mitarbeitern aufgesucht, um von dort aus zu dokumentieren, protokollieren und über das Ausmaß zu berichten. - Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit zu erregen, um z. B. verantwortliche Regierungen, Konzerne und Konsumenten zum Handeln zu bewegen. b) Der Zweck der Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 1 AO) wird verwirklicht durch: - Durchführung von Bildungs- und Aufklärungskampagnen mit möglichst breiter Erreichbarkeit von allen Schichten der Bevölkerung zum Thema Umweltschutz und Schutz der Ozeane; Achtsamkeit mit dem Konsum von Plastik, Vermeidung von Plastikmüll. - Sammeln von Forschungsergebnissen aus den Bereichen Umweltschutz und Ozeane. - zeitnahe Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse der Gesellschaft über reichweitenstarke soziale Medien und Massenmedien. - Motivation und Anregung zum Umdenken geben, insbesondere im Alltag anders zu handeln, Kunststoffe zu vermeiden und alternative Produkte zu verwenden. - Präsenz in allen Medienbereichen. c) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke unter 1 a) und 1 b) auch mittelbar gemäß § 58 Nr. 1 AO durch Weitergabe von Mitteln an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für deren steuerbegünstigte Zwecke. (2) Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Reihenfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern unmittelbar gemeinnützige, welche unter § 2 (1) genannt sind. Mittel der Gesellschaft dürfen nach Abzug der notwendigen Kosten nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO und nach § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen ergreifen, die mit den Zwecken der Gesellschaft zusammenhängen, diesen fördern und dienlich sind.
Wer führt sie?
Oliver Norbert Schleith, Marco Justus Schöler
Wie groß ist sie?
Kleinstunternehmen
Wie stabil ist sie?
Stabilitätsbewertung im Plus-Profil
Geschäftstätigkeit
Branche (WZ2008)
Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
WZ S94.91
Größenklasse
Kleinstunternehmen
Branche (WZ2008) (3)
- S94.91Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
- P85.59Sonstiger Unterricht a. n. g.
- M74.90Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zu fördernder gemeinnütziger Zweck ist: a) Förderung des Umweltschutzes und Naturschutzes (§52 Abs. 2 Nr. 8 AO): Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Aufklärung über die Verschmutzung der Ozeane durch Plastikabfälle sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. - Sammeln von Informationen über Verschmutzungsgebiete; Anlegen von Datenbanken. - Orte, die von der starken Plastikverschmutzung betroffen sind, werden von Mitarbeitern aufgesucht, um von dort aus zu dokumentieren, protokollieren und über das Ausmaß zu berichten. - Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit zu erregen, um z. B. verantwortliche Regierungen, Konzerne und Konsumenten zum Handeln zu bewegen. b) Der Zweck der Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 1 AO) wird verwirklicht durch: - Durchführung von Bildungs- und Aufklärungskampagnen mit möglichst breiter Erreichbarkeit von allen Schichten der Bevölkerung zum Thema Umweltschutz und Schutz der Ozeane; Achtsamkeit mit dem Konsum von Plastik, Vermeidung von Plastikmüll. - Sammeln von Forschungsergebnissen aus den Bereichen Umweltschutz und Ozeane. - zeitnahe Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse der Gesellschaft über reichweitenstarke soziale Medien und Massenmedien. - Motivation und Anregung zum Umdenken geben, insbesondere im Alltag anders zu handeln, Kunststoffe zu vermeiden und alternative Produkte zu verwenden. - Präsenz in allen Medienbereichen. c) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke unter 1 a) und 1 b) auch mittelbar gemäß § 58 Nr. 1 AO durch Weitergabe von Mitteln an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für deren steuerbegünstigte Zwecke. (2) Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Reihenfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern unmittelbar gemeinnützige, welche unter § 2 (1) genannt sind. Mittel der Gesellschaft dürfen nach Abzug der notwendigen Kosten nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf niemand durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO und nach § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen ergreifen, die mit den Zwecken der Gesellschaft zusammenhängen, diesen fördern und dienlich sind.
Rechtliche Eckdaten
- Registereintrag
- HRB 206348 (Berlin (Charlottenburg))
- Rechtsform
- GmbH
- Gegründet
- 23.04.2019
- Stammkapital
- 25.000 €
- USt-ID
- —
- LEI
- —
- Vertretungsregelung
- Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
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- Finanzlage2Im Plus-Profil verfügbar
- Geschäftsführung3Im Plus-Profil verfügbar
- Rechtsstatus4Im Plus-Profil verfügbar
Geschäftsführung & Vertretung
Liquidation
Oliver Norbert Schleith
Liquidation
Marco Justus Schöler
Liquidation
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