FIRMENPROFIL

pRep-plus gGmbH

GmbHBerlinKulturunterricht

GEGRÜNDET

2019

7+ Jahre aktiv

HANDELSREGISTER

HRB 202718

Berlin (Charlottenburg)

BRANCHE

Kulturunterricht

GRÖSSENKLASSE

Kleinstunternehmen

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Die wichtigsten Antworten

  • Was macht die Firma?

    (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), 3. die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie 4. die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) (die unter Nr. 1 bis 4 genannten Zwecke im Folgenden die "Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke"). (3) Die Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: 1. Die Entwicklung und das Angebot von Bildungs- und Lernkonzepten, insbesondere auch über das Internet, sowie der Betrieb von Online- und Offline-Angeboten im Zusammenhang mit dem Angebot von Bildungs- und Lernkonzepten. Die Durchführung von Workshops und Symposien, die zeitnahe Veröffentlichung von Materialien und Berichten mit Schwerpunkt in den oben genannten Bereichen. In Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Forschungs- und Bildungseinrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts veranstaltet die Gesellschaft öffentliche Kolloquien, Seminare oder sonstige Veranstaltungen. 2. Die Planung, Organisation und Durchführung von Bildungsangeboten für die allgemeine Bevölkerung; Bereitstellung von Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche; Bereitstellung von Informationen und Bildungsressourcen, z.B. durch öffentliche Vorträge, Diskussionsrunden und Bildungsveranstaltungen; die Unterstützung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen und beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen; Schulungen für Lehrkräfte (an Schulen und höheren Bildungseinrichtungen) zur Nutzung digitaler Werkzeuge und Methoden sowie zur kontinuierlichen professionellen Entwicklung; die Organisation und Förderung von Austauschprogrammen, sowohl national als auch international; die Förderung von Schulpartnerschaften und interdisziplinären Projekten; die Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Arbeit im Bereich der Pädagogik und Didaktik, insbesondere durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Räumlichkeiten und wissenschaftlichen Ressourcen für Forschungsprojekte. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Erforschung und Entwicklung neuer Lehr- und Lernmethoden, die auf moderne Herausforderungen im Bildungswesen, wie die Inklusion, Digitalisierung und Kompetenzförderung, eingehen. Zudem unterstützt die Gesellschaft Pilotprojekte und innovative Bildungsinitiativen, die zur Verbesserung der Lehrqualität und der Lernchancen von Kindern und Jugendlichen beitragen. Dies erfolgt durch gezielte Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, Lehrerfortbildungen und die Entwicklung von praxisnahen Fortbildungsveranstaltungen. Die Förderung dieser Projekte orientiert sich an klar definierten, wissenschaftlich gestützten Kriterien, um nachhaltige Verbesserungen in der pädagogischen Praxis zu erreichen; die Einrichtung von Mentoring-Programmen, bei denen erfahrene Personen Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte unterstützen; die Organisation und Durchführung von Nachhilfeangeboten und Peer-Learning-lnitiativen, bei denen Schüler und Studierende voneinander lernen können; die Förderung des Austauschs von Best Practices und Lehrmethoden unter Lehrkräften (an Schulen und höheren Bildungseinrichtungen); die Entwicklung und Implementierung von Evaluationssystemen, die regelmäßiges Feedback von Schülern, Studierenden und Kollegen einholen, sowie die Nutzung dieses Feedbacks zur kontinuierlichen Verbesserung der Lehr- und Ausbildungsmethoden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen der hier genannten Maßnahmen (i) unterstützt und/oder (ii) fördert und/oder (iii) finanzielle Mittel bereit stellt und/oder (iv) Räumlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung stellt und/oder (v) wissenschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellt und/oder (vi) gezielt mit anderen Einrichtungen kooperiert, werden diese Maßnahmen i. R. d. § 58 Nr. 1 und/oder Nr. 5 AO erfolgen. 3. Die Organisation von Treffpunkten für Jugendliche, Ferienangeboten sowie Sport- und Kulturangeboten; die Unterstützung bei schulischen, universitären, beruflichen und persönlichen Herausforderungen; die Durchführung von Nachhilfe- und Förderunterricht; die Entwicklung und Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen sowie die Förderung der beruflichen Ausbildung; die Konzeption und Durchführung von Programmen zur Stärkung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösungsfähigkeiten. 4. Es werden Gelegenheiten geschaffen, bei denen Künstler ihre Werke einem breiten Publikum zugänglich machen können, etwa durch die Organisation von Kunstmärkten und Ausstellungen. Kunst- und Kulturfestivals werden unterstützt und durchgeführt, um Künstlern die Präsentation ihrer Arbeiten zu ermöglichen. Besonders unterstützt werden auch interkulturelle Festivals, die die kulturelle Vielfalt hervorheben und den interkulturellen Austausch fördern. Die Gesellschaft organisiert kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen Raum, um die Bevölkerung direkt mit Kunst und Kultur in Kontakt zu bringen. Schließlich fördert die Gesellschaft das Community-Engagement durch die Integration von Kunstprojekten in lokale Gemeinschaften, um eine breitere Teilhabe der Bevölkerung an kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen. (4) Die unter Abs. 3 genannten Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Gesellschaft kann auch weitere bzw. andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Zwecke der Gesellschaft zu verwirklichen, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung entgegenstehen. (5) Die Gesellschaft muss in einem Jahr nicht alle der unter Abs. 2 genannten Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke verfolgen; sie kann sich auch auf einzelne der genannten Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke beschränken. (6) Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung auch Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese gründen. (7) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Zweck und dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar zu dienen geeignet sind.

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BRANCHE & GEGENSTAND

Geschäftstätigkeit

Branche (WZ2008)

Kulturunterricht

WZ P85.52

Größenklasse

Kleinstunternehmen

Branche (WZ2008) (3)

  • P85.52Kulturunterricht
  • P85.59Sonstiger Unterricht a. n. g.
  • S94.99Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.

Unternehmensgegenstand

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), 3. die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie 4. die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) (die unter Nr. 1 bis 4 genannten Zwecke im Folgenden die "Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke"). (3) Die Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: 1. Die Entwicklung und das Angebot von Bildungs- und Lernkonzepten, insbesondere auch über das Internet, sowie der Betrieb von Online- und Offline-Angeboten im Zusammenhang mit dem Angebot von Bildungs- und Lernkonzepten. Die Durchführung von Workshops und Symposien, die zeitnahe Veröffentlichung von Materialien und Berichten mit Schwerpunkt in den oben genannten Bereichen. In Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Forschungs- und Bildungseinrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts veranstaltet die Gesellschaft öffentliche Kolloquien, Seminare oder sonstige Veranstaltungen. 2. Die Planung, Organisation und Durchführung von Bildungsangeboten für die allgemeine Bevölkerung; Bereitstellung von Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche; Bereitstellung von Informationen und Bildungsressourcen, z.B. durch öffentliche Vorträge, Diskussionsrunden und Bildungsveranstaltungen; die Unterstützung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen und beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen; Schulungen für Lehrkräfte (an Schulen und höheren Bildungseinrichtungen) zur Nutzung digitaler Werkzeuge und Methoden sowie zur kontinuierlichen professionellen Entwicklung; die Organisation und Förderung von Austauschprogrammen, sowohl national als auch international; die Förderung von Schulpartnerschaften und interdisziplinären Projekten; die Förderung von Forschung und wissenschaftlicher Arbeit im Bereich der Pädagogik und Didaktik, insbesondere durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, Räumlichkeiten und wissenschaftlichen Ressourcen für Forschungsprojekte. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Erforschung und Entwicklung neuer Lehr- und Lernmethoden, die auf moderne Herausforderungen im Bildungswesen, wie die Inklusion, Digitalisierung und Kompetenzförderung, eingehen. Zudem unterstützt die Gesellschaft Pilotprojekte und innovative Bildungsinitiativen, die zur Verbesserung der Lehrqualität und der Lernchancen von Kindern und Jugendlichen beitragen. Dies erfolgt durch gezielte Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, Lehrerfortbildungen und die Entwicklung von praxisnahen Fortbildungsveranstaltungen. Die Förderung dieser Projekte orientiert sich an klar definierten, wissenschaftlich gestützten Kriterien, um nachhaltige Verbesserungen in der pädagogischen Praxis zu erreichen; die Einrichtung von Mentoring-Programmen, bei denen erfahrene Personen Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte unterstützen; die Organisation und Durchführung von Nachhilfeangeboten und Peer-Learning-lnitiativen, bei denen Schüler und Studierende voneinander lernen können; die Förderung des Austauschs von Best Practices und Lehrmethoden unter Lehrkräften (an Schulen und höheren Bildungseinrichtungen); die Entwicklung und Implementierung von Evaluationssystemen, die regelmäßiges Feedback von Schülern, Studierenden und Kollegen einholen, sowie die Nutzung dieses Feedbacks zur kontinuierlichen Verbesserung der Lehr- und Ausbildungsmethoden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen der hier genannten Maßnahmen (i) unterstützt und/oder (ii) fördert und/oder (iii) finanzielle Mittel bereit stellt und/oder (iv) Räumlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung stellt und/oder (v) wissenschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellt und/oder (vi) gezielt mit anderen Einrichtungen kooperiert, werden diese Maßnahmen i. R. d. § 58 Nr. 1 und/oder Nr. 5 AO erfolgen. 3. Die Organisation von Treffpunkten für Jugendliche, Ferienangeboten sowie Sport- und Kulturangeboten; die Unterstützung bei schulischen, universitären, beruflichen und persönlichen Herausforderungen; die Durchführung von Nachhilfe- und Förderunterricht; die Entwicklung und Durchführung von Berufsorientierungsmaßnahmen sowie die Förderung der beruflichen Ausbildung; die Konzeption und Durchführung von Programmen zur Stärkung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösungsfähigkeiten. 4. Es werden Gelegenheiten geschaffen, bei denen Künstler ihre Werke einem breiten Publikum zugänglich machen können, etwa durch die Organisation von Kunstmärkten und Ausstellungen. Kunst- und Kulturfestivals werden unterstützt und durchgeführt, um Künstlern die Präsentation ihrer Arbeiten zu ermöglichen. Besonders unterstützt werden auch interkulturelle Festivals, die die kulturelle Vielfalt hervorheben und den interkulturellen Austausch fördern. Die Gesellschaft organisiert kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen Raum, um die Bevölkerung direkt mit Kunst und Kultur in Kontakt zu bringen. Schließlich fördert die Gesellschaft das Community-Engagement durch die Integration von Kunstprojekten in lokale Gemeinschaften, um eine breitere Teilhabe der Bevölkerung an kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen. (4) Die unter Abs. 3 genannten Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Gesellschaft kann auch weitere bzw. andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Zwecke der Gesellschaft zu verwirklichen, sofern nicht Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung entgegenstehen. (5) Die Gesellschaft muss in einem Jahr nicht alle der unter Abs. 2 genannten Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke verfolgen; sie kann sich auch auf einzelne der genannten Unmittelbaren gemeinnützigen Zwecke beschränken. (6) Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung auch Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese gründen. (7) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Zweck und dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm unmittelbar zu dienen geeignet sind.

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Rechtliche Eckdaten

Registereintrag
HRB 202718 (Berlin (Charlottenburg))
Rechtsform
GmbH
Gegründet
08.01.2019
Stammkapital
25.000 €
USt-ID
—
LEI
—
Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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Zuletzt aktualisiert: 24.5.2025