FIRMENPROFIL

Solidum gGmbH

GmbHStegenKulturunterricht

GEGRÜNDET

2026

Aktiv

HANDELSREGISTER

HRB 735507

Freiburg

BRANCHE

Kulturunterricht

GRÖSSENKLASSE

Kleinstunternehmen

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Die wichtigsten Antworten

  • Was macht die Firma?

    Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen der Förderung der Satzungszwecke in den Ländern des globalen Südens sowie der Aufklärung und Bewusstseinsbildung über die Länder des globalen Südens. Zu diesen Maßnahmen können u.a. gehören: a) Förderung von Schul- und Ausbildung sowie Schulentwicklungsprojekten einschließlich Schulbauprojekten und materieller und personeller Ausstattung von Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen; b) Förderung der Frauenrechte, u. a. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von struktureller Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zur Verbesserung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und reproduktiven Gesundheit und Rechte; c) Förderung der Geschlechter Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Mädchen im Bereich Schul- und Berufsbildung und allgemein im sozialen und wirtschaftlichen Bereich; d) Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Landbevölkerung und sozial schwache städtische Gruppen; e) Unterstützung von Nothilfeprogrammen zur Versorgung von notleidenden Menschen, beispielsweise infolge von Kriegen, Hunger- und Naturkatastrophen mit Nahrungs- und Produktionsmitteln sowie anderen Hilfsgütern; f) Förderung von Maßnahmen, die der Aufklärung und Bewusstseinsbildung dienen, um Einsicht in die Notwendigkeit der gemeinsamen Verantwortungsübernahme zur Gestaltung einer zukunftsfähigen, lebenswerten Welt für alle Menschen zu schaffen, Diskriminierungen zu begegnen und Grundlagen für Toleranz, Völkerverständigung und solidarische, länderübergreifende oder interethische Zusammenarbeit zu legen. Mit der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft im Ausland wird zugleich zur Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beigetragen (§ 51 Abs. 2 AO). In Ausnahmefällen kann die Gesellschaft ihre Satzungszwecke auch als Förderung für oder in anderen Ländern außerhalb des globalen Südens verwirklichen. Als Mittel zur Verwirklichung der Satzungszwecke kann die Gesellschaft aus ihrem sonstigen Vermögen auch Förderdarlehen (insbesondere zinslos oder zinsverbilligte Darlehen) vergeben oder finanzielle Einlagen gewähren. Die Satzungszwecke können auch dadurch verwirklicht werden, dass die Gesellschaft ausschließlich als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig wird und ihre Mittel anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den in § 2 Abs. 2 genannten Zwecken zuwendet oder zur Verfügung stellt. Die Gesellschaft kann jeden Satzungszweck im Übrigen auch durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO unmittelbar verwirklichen.

  • Wer führt sie?

    Willi Georg Gerd Sutter · Geschäftsführung

  • Wie groß ist sie?

    Kleinstunternehmen

  • Wie stabil ist sie?

    Stabilitätsbewertung im Plus-Profil

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BRANCHE & GEGENSTAND

Geschäftstätigkeit

Branche (WZ2008)

Kulturunterricht

WZ P85.52

Größenklasse

Kleinstunternehmen

Branche (WZ2008) (3)

  • P85.52Kulturunterricht
  • S94.99Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.
  • O84.12Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen

Unternehmensgegenstand

Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen der Förderung der Satzungszwecke in den Ländern des globalen Südens sowie der Aufklärung und Bewusstseinsbildung über die Länder des globalen Südens. Zu diesen Maßnahmen können u.a. gehören: a) Förderung von Schul- und Ausbildung sowie Schulentwicklungsprojekten einschließlich Schulbauprojekten und materieller und personeller Ausstattung von Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen; b) Förderung der Frauenrechte, u. a. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von struktureller Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zur Verbesserung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und reproduktiven Gesundheit und Rechte; c) Förderung der Geschlechter Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Mädchen im Bereich Schul- und Berufsbildung und allgemein im sozialen und wirtschaftlichen Bereich; d) Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Landbevölkerung und sozial schwache städtische Gruppen; e) Unterstützung von Nothilfeprogrammen zur Versorgung von notleidenden Menschen, beispielsweise infolge von Kriegen, Hunger- und Naturkatastrophen mit Nahrungs- und Produktionsmitteln sowie anderen Hilfsgütern; f) Förderung von Maßnahmen, die der Aufklärung und Bewusstseinsbildung dienen, um Einsicht in die Notwendigkeit der gemeinsamen Verantwortungsübernahme zur Gestaltung einer zukunftsfähigen, lebenswerten Welt für alle Menschen zu schaffen, Diskriminierungen zu begegnen und Grundlagen für Toleranz, Völkerverständigung und solidarische, länderübergreifende oder interethische Zusammenarbeit zu legen. Mit der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft im Ausland wird zugleich zur Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beigetragen (§ 51 Abs. 2 AO). In Ausnahmefällen kann die Gesellschaft ihre Satzungszwecke auch als Förderung für oder in anderen Ländern außerhalb des globalen Südens verwirklichen. Als Mittel zur Verwirklichung der Satzungszwecke kann die Gesellschaft aus ihrem sonstigen Vermögen auch Förderdarlehen (insbesondere zinslos oder zinsverbilligte Darlehen) vergeben oder finanzielle Einlagen gewähren. Die Satzungszwecke können auch dadurch verwirklicht werden, dass die Gesellschaft ausschließlich als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig wird und ihre Mittel anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den in § 2 Abs. 2 genannten Zwecken zuwendet oder zur Verfügung stellt. Die Gesellschaft kann jeden Satzungszweck im Übrigen auch durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO unmittelbar verwirklichen.

STAMMDATEN

Adresse & Kontakt

Oberbirken 4 A, 79252 Stegen

HANDELSREGISTER

Rechtliche Eckdaten

Registereintrag
HRB 735507 (Freiburg)
Rechtsform
GmbH
Gegründet
11.03.2026
Stammkapital
25.000 €
USt-ID
LEI
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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  • Rechtsstatus4
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Geschäftsführung

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Zuletzt aktualisiert: 10.6.2026