FIRMENPROFIL
Solidum gGmbH
GmbHStegenKulturunterricht
GEGRÜNDET
2026
Aktiv
HANDELSREGISTER
HRB 735507
Freiburg
BRANCHE
Kulturunterricht
GRÖSSENKLASSE
Kleinstunternehmen
Die wichtigsten Antworten
Was macht die Firma?
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen der Förderung der Satzungszwecke in den Ländern des globalen Südens sowie der Aufklärung und Bewusstseinsbildung über die Länder des globalen Südens. Zu diesen Maßnahmen können u.a. gehören: a) Förderung von Schul- und Ausbildung sowie Schulentwicklungsprojekten einschließlich Schulbauprojekten und materieller und personeller Ausstattung von Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen; b) Förderung der Frauenrechte, u. a. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von struktureller Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zur Verbesserung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und reproduktiven Gesundheit und Rechte; c) Förderung der Geschlechter Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Mädchen im Bereich Schul- und Berufsbildung und allgemein im sozialen und wirtschaftlichen Bereich; d) Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Landbevölkerung und sozial schwache städtische Gruppen; e) Unterstützung von Nothilfeprogrammen zur Versorgung von notleidenden Menschen, beispielsweise infolge von Kriegen, Hunger- und Naturkatastrophen mit Nahrungs- und Produktionsmitteln sowie anderen Hilfsgütern; f) Förderung von Maßnahmen, die der Aufklärung und Bewusstseinsbildung dienen, um Einsicht in die Notwendigkeit der gemeinsamen Verantwortungsübernahme zur Gestaltung einer zukunftsfähigen, lebenswerten Welt für alle Menschen zu schaffen, Diskriminierungen zu begegnen und Grundlagen für Toleranz, Völkerverständigung und solidarische, länderübergreifende oder interethische Zusammenarbeit zu legen. Mit der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft im Ausland wird zugleich zur Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beigetragen (§ 51 Abs. 2 AO). In Ausnahmefällen kann die Gesellschaft ihre Satzungszwecke auch als Förderung für oder in anderen Ländern außerhalb des globalen Südens verwirklichen. Als Mittel zur Verwirklichung der Satzungszwecke kann die Gesellschaft aus ihrem sonstigen Vermögen auch Förderdarlehen (insbesondere zinslos oder zinsverbilligte Darlehen) vergeben oder finanzielle Einlagen gewähren. Die Satzungszwecke können auch dadurch verwirklicht werden, dass die Gesellschaft ausschließlich als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig wird und ihre Mittel anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den in § 2 Abs. 2 genannten Zwecken zuwendet oder zur Verfügung stellt. Die Gesellschaft kann jeden Satzungszweck im Übrigen auch durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO unmittelbar verwirklichen.
Wer führt sie?
Willi Georg Gerd Sutter · Geschäftsführung
Wie groß ist sie?
Kleinstunternehmen
Wie stabil ist sie?
Stabilitätsbewertung im Plus-Profil
Geschäftstätigkeit
Branche (WZ2008)
Kulturunterricht
WZ P85.52
Größenklasse
Kleinstunternehmen
Branche (WZ2008) (3)
- P85.52Kulturunterricht
- S94.99Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.
- O84.12Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen
Unternehmensgegenstand
Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen der Förderung der Satzungszwecke in den Ländern des globalen Südens sowie der Aufklärung und Bewusstseinsbildung über die Länder des globalen Südens. Zu diesen Maßnahmen können u.a. gehören: a) Förderung von Schul- und Ausbildung sowie Schulentwicklungsprojekten einschließlich Schulbauprojekten und materieller und personeller Ausstattung von Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen; b) Förderung der Frauenrechte, u. a. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von struktureller Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zur Verbesserung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und reproduktiven Gesundheit und Rechte; c) Förderung der Geschlechter Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Mädchen im Bereich Schul- und Berufsbildung und allgemein im sozialen und wirtschaftlichen Bereich; d) Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Landbevölkerung und sozial schwache städtische Gruppen; e) Unterstützung von Nothilfeprogrammen zur Versorgung von notleidenden Menschen, beispielsweise infolge von Kriegen, Hunger- und Naturkatastrophen mit Nahrungs- und Produktionsmitteln sowie anderen Hilfsgütern; f) Förderung von Maßnahmen, die der Aufklärung und Bewusstseinsbildung dienen, um Einsicht in die Notwendigkeit der gemeinsamen Verantwortungsübernahme zur Gestaltung einer zukunftsfähigen, lebenswerten Welt für alle Menschen zu schaffen, Diskriminierungen zu begegnen und Grundlagen für Toleranz, Völkerverständigung und solidarische, länderübergreifende oder interethische Zusammenarbeit zu legen. Mit der Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft im Ausland wird zugleich zur Förderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beigetragen (§ 51 Abs. 2 AO). In Ausnahmefällen kann die Gesellschaft ihre Satzungszwecke auch als Förderung für oder in anderen Ländern außerhalb des globalen Südens verwirklichen. Als Mittel zur Verwirklichung der Satzungszwecke kann die Gesellschaft aus ihrem sonstigen Vermögen auch Förderdarlehen (insbesondere zinslos oder zinsverbilligte Darlehen) vergeben oder finanzielle Einlagen gewähren. Die Satzungszwecke können auch dadurch verwirklicht werden, dass die Gesellschaft ausschließlich als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig wird und ihre Mittel anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den in § 2 Abs. 2 genannten Zwecken zuwendet oder zur Verfügung stellt. Die Gesellschaft kann jeden Satzungszweck im Übrigen auch durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO unmittelbar verwirklichen.
Adresse & Kontakt
Oberbirken 4 A, 79252 Stegen
Rechtliche Eckdaten
- Registereintrag
- HRB 735507 (Freiburg)
- Rechtsform
- GmbH
- Gegründet
- 11.03.2026
- Stammkapital
- 25.000 €
- USt-ID
- —
- LEI
- —
- Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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- Geschäftsführung3Im Plus-Profil verfügbar
- Rechtsstatus4Im Plus-Profil verfügbar
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